Kostenrückerstattung
Die Bezahlung erfolgt nach jeder Therapieeinheit in Bar.
In Sonderfällen ist auch ein Überweisung des Honorars möglich.
Die gesammelten Honorarnoten können Sie nach Therapieende gemeinsam mit der bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenrückerstattung einreichen.
Je nach bewilligter Therapiedauer refundiert Ihnen die Krankenkasse etwa 1/3 der Kosten.
Besitzen Sie eine Privatversicherung, so können dort oftmals die Kosten ein zweites Mal geltend gemacht werden.