Therapieverordnung
Um eine physiotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine Therapieverordnung von ihrem niedergelassenen Facharzt, bzw Hausarzt.
Vor Beginn der Therapie ist bei der jeweiligen Krankenkassa eine
chefärztliche Bewilligung einzuholen.
Dies kann persönlich, per E-Mail, postalisch oder per Fax geschehen.