Physio & Sportphysiotherapie Oberwaltersdorf

Ich bringe Ihren Schmerz auf den Punkt.

Therapieverordnung


Um eine physiotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine Therapieverordnung von ihrem niedergelassenen Facharzt, bzw Hausarzt.


Vor Beginn der Therapie ist bei der jeweiligen Krankenkassa eine

 chefärztliche Bewilligung einzuholen.


Dies kann persönlich, per E-Mail, postalisch oder per Fax geschehen.